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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stefan Ketterer — Ketterer IT-Solutions, Bürglestraße 25, 79294 Sölden · Stand: Juli 2026

1 Geltungsbereich 2 Angebote 3 Abnahme 4 Preise 5 Werkleistungen 5a Dienstleistungen 6 Termine 7 Geheimhaltung 8 Haftung 9 Nutzungsrecht 10 Vermögensverschlechterung 11 Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Geltung dieser AGB ausgeschlossen.

1.2 Diese AGB gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung zwischen der Firma Stefan Ketterer – Ketterer IT-Solutions – (im Folgenden „Ketterer IT-Solutions“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) für alle von Ketterer IT-Solutions zu erbringenden Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Ketterer IT-Solutions hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Unterlagen

2.1 Die Angebote von Ketterer IT-Solutions sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.

2.2 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot.

2.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Ketterer IT-Solutions die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Ketterer IT-Solutions Dritten zugänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Ketterer IT-Solutions.

3. Abnahme

3.1 Soweit zwischen den Parteien ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB vereinbart ist, erfolgt nach Fertigstellung eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung des Werkes schriftlich Mängel, gilt das Werk als abgenommen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

3.2 Soweit zwischen den Parteien ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB vereinbart ist, findet keine Abnahme im werkvertraglichen Sinne statt. In diesem Fall gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht, sofern der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung keine wesentlichen Beanstandungen schriftlich geltend macht.

3.3 Wenn der Kunde trotz Abnahmepflicht nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, gilt die Abnahme nach Ablauf der Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung als abgegeben, es sei denn, der Kunde rügt innerhalb dieser Frist die Leistung als mangelhaft. Eine Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde beginnt, das Auftragsergebnis produktiv zu nutzen.

3.4.1 Gewährleistung bei Werkverträgen

Bei Werkverträgen beginnt mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist. Sie beträgt zwölf Monate, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Stellt der Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist einen Mangel fest, hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Nachbesserung. Hierzu ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zu setzen. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder wird sie unzumutbar verzögert, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der in diesen AGB festgelegten Haftungsbegrenzungen.

3.4.2 Gewährleistung bei Dienstverträgen

Bei Dienstverträgen finden die werkvertraglichen Gewährleistungsregelungen keine Anwendung. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern die sorgfältige und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Etwaige Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die beanstandete Dienstleistung nachzubessern oder zu wiederholen, sofern dies im Rahmen des Auftragszwecks möglich und zumutbar ist. Im Übrigen gelten ausschließlich die gesetzlichen Haftungsregelungen und die in diesen AGB vorgesehenen Haftungsbegrenzungen.

4. Preise / Zahlungsbedingungen

4.1 Preise können als verbindlicher Festpreis, als Richtpreis oder nach Stundenaufwand vereinbart werden. Alle Preise gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Wird der Umfang der jeweiligen Auftragsleistung während der Auftragsabwicklung einvernehmlich abgeändert, insbesondere ausgeweitet, so kann Ketterer IT-Solutions eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütungen verlangen. Ketterer IT-Solutions ist berechtigt, die Durchführung der Auftragsleistungen bis zur Einigung über eine entsprechende Anpassung der Preise vorläufig einzustellen, wenn Ketterer IT-Solutions den Kunden hierauf vorab schriftlich hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von Ketterer IT-Solutions. Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

4.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Ketterer IT-Solutions berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen.

4.4 Sämtliche Rechnungen von Ketterer IT-Solutions sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt rein netto Kasse zur Zahlung fällig.

4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch Ketterer IT-Solutions anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Auftragsverhältnis beruht.

5. Werkleistungen und Leistungserbringung

5.1 Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, handelt es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Der Auftragnehmer schuldet in diesem Fall die Erstellung des vereinbarten Werkes gemäß den vertraglich festgelegten Anforderungen. Nach Fertigstellung wird das Werk dem Auftraggeber zur Abnahme bereitgestellt. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung keine schriftliche Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.

5.2 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich und in eigener Organisation. Er entscheidet selbstständig über die zur Vertragserfüllung erforderlichen Methoden, Arbeitsabläufe und technischen Mittel, soweit im Auftrag nichts anderes ausdrücklich geregelt ist.

5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

5.4 Der Auftragnehmer nutzt grundsätzlich eigene Arbeitsmittel, Software und Infrastruktur. Eine Nutzung von Einrichtungen oder Systemen des Auftraggebers erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist.

5.5 Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei und an keine Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder Art und Weise der Durchführung gebunden. Er unterliegt keiner Arbeitszeitregelung des Auftraggebers und ist nicht in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert.

5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichzeitig auch für andere Auftraggeber tätig zu sein. Eine ausschließliche Tätigkeit für den Auftraggeber besteht nicht.

5a. Dienstleistungen

5a.1 Soweit zwischen den Parteien kein Werkvertrag, sondern ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB vereinbart wird, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg, sondern die sorgfältige, eigenverantwortliche Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten.

5a.2 Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen in eigener Organisation, auf eigenes wirtschaftliches Risiko und unter Nutzung eigener Arbeitsmittel, Software und Infrastruktur. Eine fachliche oder organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers erfolgt nicht. Der Auftragnehmer unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich Zeit, Ort oder Art und Weise der Leistungserbringung, soweit zur ordnungsgemäßen Durchführung keine Abstimmungen erforderlich sind.

5a.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der Dienstleistungen qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.

5a.4 Der Auftragnehmer ist frei in der Annahme und Durchführung anderer Aufträge. Eine ausschließliche oder abhängige Tätigkeit für den Auftraggeber besteht nicht.

5a.5 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung der Dienstleistungen nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der im Auftrag festgelegten Stundensätze. Angefangene Stunden dürfen anteilig berechnet werden. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung oder verspätete Informationen des Auftraggebers entstehen, gelten als Leistungszeit im Sinne der Vergütungsregelung.

5a.6 Der Auftragnehmer haftet bei Dienstleistungsverträgen ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch für das Eintreten eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolgs. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der in diesen AGB festgelegten Haftungsbegrenzungen.

6. Termine / Mitwirkungspflichten

6.1 Soweit keine Termine vereinbart werden, bestimmt Ketterer IT-Solutions diese nach eigenem billigem Ermessen.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Ketterer IT-Solutions vor Auftragserteilung alle Gesetze, Normen und sonstige Vorschriften zu nennen, auf deren Basis er die Erbringung der Leistung wünscht. Der Kunde wird Ketterer IT-Solutions zudem vor Auftragserteilung alle Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen auf Wunsch in schriftlich verkörperter Form zur Verfügung stellen, die bei der Leistungserbringung berücksichtigt werden sollen. Etwaige, durch Verletzung dieser Informations- und Mitwirkungspflichten entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Ketterer IT-Solutions haftet nicht für Schäden, die auf Verletzung von Mitwirkungspflichten oder auf die Überlieferung falscher oder unvollständiger Informationen zurückzuführen sind. Etwaige gelieferte Zwischenergebnisse sind vom Kunden unverzüglich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der über sein Unternehmen enthaltenen Angaben zu überprüfen.

6.3 Der Kunde haftet gegenüber Ketterer IT-Solutions dafür, dass die von ihm beigestellten Leistungen und im Rahmen der Mitwirkung überlassenen Unterlagen, Informationen, Daten und Gegenstände frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung durch Ketterer IT-Solutions ausschließen oder beeinträchtigen.

6.4 Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Leistungserfüllung oder Durchführung unmöglich oder unzumutbar, ist Ketterer IT-Solutions von der Leistungsverpflichtung befreit.

7. Geheimhaltung

7.1 Der Kunde und Ketterer IT-Solutions sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen bezüglich der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrags zu verwenden. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung ist Ketterer IT-Solutions berechtigt, die Informationen an Dritte weiterzugeben.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Verletzt Ketterer IT-Solutions eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, aber auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt bei Zusicherung einer Eigenschaft oder der Übernahme der Garantie. Zudem ist die Haftung auf 300.000 Euro je Verstoß bei Sach- und Vermögensschäden begrenzt. Bei auf gleichen Verstößen beruhenden fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung auf insgesamt 300.000 Euro begrenzt, auch dann, wenn die Verstöße in mehreren Jahren begangen werden.

8.2 Kommt es infolge einer von Ketterer IT-Solutions zu vertretenden Pflichtverletzung zu einem Vermögensschaden bei dem Kunden, beschränkt sich die Höhe des zu ersetzenden Vermögensschadens bei leichter Fahrlässigkeit auf 5 % des Auftragswertes der von der Verzögerung betroffenen Leistung. Ist der Kunde Unternehmer, beschränkt sich die Haftung von Ketterer IT-Solutions für Verzugsschäden auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

8.3 Die Haftung ist für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Ketterer IT-Solutions oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, nicht ausgeschlossen.

9. Nutzungsrecht

9.1 Für sämtliche von Ketterer IT-Solutions im Auftrag des Kunden entwickelten Werke oder – bei Dienstverträgen – erstellten Dienstleistungsergebnisse räumt Ketterer IT-Solutions dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich unbeschränkte und übertragbare Nutzungsrecht in dem im jeweiligen Auftrag beschriebenen Umfang ein. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Bearbeitung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ketterer IT-Solutions zulässig.

10. Vermögensverschlechterung des Kunden

10.1 Werden Ketterer IT-Solutions nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Ketterer IT-Solutions berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach Setzung einer angemessenen Frist für die volle Zahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Tatsachen, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, sind insbesondere nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand ist der Sitz von Ketterer IT-Solutions. Ketterer IT-Solutions ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regeln des internationalen Privatrechts.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Ketterer IT-Solutions und Kunde verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

Ketterer IT-Solutions

Stefan Ketterer · Bürglestraße 25 · 79294 Sölden · Deutschland

Fon +49 761 8889166-0 · Fax +49 761 8889166-1 · Mobil +49 177 5157157

www.ketterer-it.de